Erste Schritte
Nach Eintritt eines Todesfalles nehmen Sie am besten unverzüglich Verbindung mit der Bestattung auf. Die MitarbeiterInnen werden Sie ausführlich informieren und auch bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Wege, soweit es möglich ist, abzunehmen.
Dokumente für den Bestatter
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Standesamtliche Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Versicherungspolizze (Wiener Verein)
- Erwerbsurkunde der Grabstelle
Behördengänge
Mit den vorab genannten Dokumenten beantragt die Bestattung die Ausstellung der Sterbeurkunde bei der jeweiligen Behörde.
Berechtigungen und Verpflichtungen:
Folgende öffentliche Ämter werden mit der Ausstellung der Sterbeurkunde über das Ableben der verstorbenen Person informiert:
- Magistrat/Gemeinde
- Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB, PVA)
- Sozialamt (Pflegegeld)
- Bezirkshauptmannschaft
- Finanzamt
- Notar zur Abhandlung der Verlassenschaft
Wichtige Schritte, die von den Angehörigen nach der Bestattung in die Wege geleitet werden sollten. Berechtigungen und Verpflichtungen:
Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen gelöst oder geändert werden:
- Versicherungen
- Handyvertrag
- Zeitungsabo
- Geldinstitut
- Kirchensteuer
- Rentenzahlung aus dem Ausland